Lesesaal
Öffnungszeiten im Lesesaal
Mittwoch: 8.00–16.00 Uhr
Die Ersuchen um Einsichtnahme ist schriftlich (per E-mail) zu stellen mindestens eine Woche vor dem geplannten Besuch des Archivs. Ohne Ersuchen kann sich keine Einsichtsnahme verwirklichen.
Bitte, beachten Sie, dass nach gültiger Benutzungsordnung Bestellbeschränkungen bestehen: Pro Tag dürfen maximal fünf Evidenzstücke bestellt werden (Kartons, Faszikel). Bestellung von mehreren Evidenzstücken ist nur ausnahmsweise und nach Vereinbarung möglich (Karten, Pläne, Bilder).
Im Lesesaal werden nur SW-Xerokopien im Format A4 und A3 hergestellt (nach gültiger Preisliste). Farbige und digitale Kopien werden in einer spezialisierten Kopier- bzw. Photostelle für Sie als Auftragswerk reproduziert. Gebundenes Archivgut (ausser Archivbibliothek) sowie digitalisiertes Archivgut (zugänglich im DigiArchiv) wird grundsätzlich nicht photokopiert.
Benützer dürfen Reproduktionen des Archivguts mittels Photoapparat, Digitalkamera, Scanner oder ähnlichem selbst herstellen. Solche Reproduktionen sind kostenlos und dürfen nur zum privaten Gebrauch hergestellt werden. Für Benutzung eigenes Photoapparats (Kamera, Scanner, usw.) im Lesesaal ist die Bewiligung vom Aufsichtsdienst nötig. Für die Erteilung der Bewilligung liegt im Lesesaal ein entsprechendes Formular.